PRESSEERKLÄRUNG DER CDU NEU-ANSPACH ZUM STADTENTWICKLUNGSKONZEPT 2040

Das Stadtentwicklungskonzept 2040 der Stadt Neu-Anspach hat in den vergangenen Monaten nicht nur Verwaltung und Politik beschäftigt, sondern in besonderem Maße Bürgerinnen und Bürger der Stadt, die sich in Arbeitsgruppen zu verschiedenen Themenbereichen der Stadtentwicklung engagiert und dem Parlament Beratungsergebnisse vorgelegt haben. Für dieses Engagement sind wir in der CDU sehr dankbar, besonders auch vor dem Hintergrund, dass die Arbeitsgruppen signalisiert haben, den Stadtentwicklungsprozess weiterhin zu begleiten. Wir gehen davon aus, dass die bisherigen Ergebnisse aus den Arbeitsgruppen auch Eingang in das Konzept gefunden haben bzw. finden.
Neben den Diskussionen mit den Arbeitsgruppen haben wir uns in intensiven Beratungen und in Gesprächen mit weiter interessierten Bürgern bereits mehrfach mit dem Stadtentwicklungskonzept auseinandergesetzt und werden daher einen Änderungsantrag zum vorliegenden Beschlussvorschlag zur Beratung in den städtischen Gremien einbringen.
Es ist uns wichtig, dass für Verwaltung und Politik erreicht wird, dass ein Stadtentwicklungskonzept nach der Beschlussfassung Regiebuch und Orientierungsrahmen für die nächsten Jahre für unser kommunalpolitisches Handeln sein kann. Gerade mit der Aufnahme neuer möglicher Bauflächen für Gewerbe und Wohnbebauung in den Flächennutzungsplan werden weitreichende Entscheidungen für die Zukunft der Stadt gefällt.
Leitsätze sollen helfen, die wesentlichen Kriterien in den Mittelpunkt zu stellen:
- Die moderate Entwicklung der Stadt muss sich bei Gewerbe- und Wohneinheiten am Bedarf orientieren.
- Innenentwicklung soll Vorrang vor Außenentwicklung haben.
- Über neue Baugebiete sollen Schritt für Schritt mit der Rangfolge des Vorschlags der Bürgergruppe entschieden werden. Hierbei sind zu jedem einzelnen Wohnbaugebiet vor einer Beschlussfassung folgende Fragen zu beantworten:
- Wie viele Wohneinheiten sollen entstehen?
- Welche Wohnangebote für Senioren werden gemacht?
- Wie hoch wird das Verkehrsaufkommen sein?
- Welche Auswirkungen hat die Entwicklung auf den ÖPNV?
- Ist die Wasserversorgung ausreichend?
- Ist die bestehende Abwasserbeseitigung noch ausreichend dimensioniert?
- Die Infrastruktur muss entweder bereits vorhanden sein bzw. parallel zur Entwicklung geschaffen werden.
- Die infrastrukturellen Folgekosten sind jeweils vorab zu ermitteln und müssen nachweislich finanzierbar/leistbar sein.
- Eine Relation zwischen der Entwicklung von Wohneinheiten und der Schaffung von Arbeitsplätzen muss festgelegt werden.
- Die Bürgerinnen und Bürger der Stadt sollen regelmäßig über die Planungen informiert bzw. einbezogen werden.
Darüber hinaus ist uns wichtig, dass mögliche Maßnahmen zu den Schlüsselprojekten konkretisiert werden. Hier erwarten wir Vorschläge der Stadtplanerin, wie die damit verbundenen Ziele erreicht werden könnten.
Zudem muss geprüft werden, welche Entscheidungen im Zusammenhang mit dem Stadtentwicklungskonzept und den Schlüsselprojekten vordringlich zu treffen sind, um die Fortentwicklung der Stadt voran zu treiben.
Schließlich wollen wir die Fehler aus der Entwicklungsmaßnahme nicht wiederholen. Damals wurde wild drauflos geplant und nicht oder nur unzureichend an die Folgekostengedacht. Die Folge waren defizitäre Haushalte und fehlende Infrastruktur. So gab es weder eine überörtliche Verkehrsanbindung, noch ausreichende Kindergartenplätze …

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