USINGER NEUE PRESSE - MONTAG, 15.10.2018
Verfassungsänderungen sind in Hessen schwer

Neu-Anspach Abgeordnete erläutern die geplanten Neuerungen bei der Volksabstimmung
Am 28. Oktober entscheiden die Hessen nicht nur über ihren neuen Landtag, sondern auch über 15 Veränderungspunkte der Verfassung. Die Landtagskandidaten Holger Bellino und Christian Heinz informierten nun ausführlich darüber.
VON FRANK SALTENBERGER


Plakate des Wahlkreiskandidaten Holger Bellino sind schon geraume Zeit im Stadtbild präsent, und sie waren es auch im Clubraum des Bürgerhauses, in das die Orts-CDU eingeladen hatte. Der Abgebildete redete auch gar nicht darum herum, dass in Wahlkampfzeiten jede Partei-Veranstaltung unter diesem Vorzeichen gesehen wird, aber den eigentlichen Inhalt des Abends bildete doch die Vorstellung der Änderung der Hessischen Verfassung, die mit der Landtagswahl einhergeht.
Dazu hatte der Ortsverband, für den Uwe Kraft den Abend moderierte, den Landtagsabgeordneten Christian Heinz aus Eppstein eingeladen. Der bewirbt sich für den Wahlkreis Main-Taunus I ebenfalls erneut um den Einzug in das Landesparlament und war dort CDU-Obmann in der Enquetekommission, welche die Änderungen vorbereitet hat.
Geschichts-Rückblick
Er begann seine Ausführungen in der Geschichte des Landes. „Hessen hat die älteste Verfassung der Republik“, sagte Heinz. Sie sei damals von vier Parteien, der CDU, der SPD, der KPD und der LPD als Vorläufer der FDP auf den Weg gebracht worden, die in eine Verfassungsberatende Versammlung gewählt wurden. Sie wurde 1946 von der Landesversammlung beschlossen und im gleichen Jahr noch per Volksentscheid gebilligt.
Die Verfassungsväter hätten die Verfassung veränderungsfeindlich ausgebildet, so Heinz, denn sie könne nur durch Volksentscheide geändert werden, und davon sei in der Vergangenheit sparsam Gebrauch gemacht worden. Geändert worden sei beispielsweise die Herabsetzung des aktiven Wahlalters auf 18 Jahre und des passiven auf 21 Jahre. Außerdem seien die Direktwahl der Landräte und Bürgermeister eingeführt worden, die Verlängerung der Legislaturperiode von vier auf fünf Jahre sowie Sport als Verfassungsziel und die Schuldenbremse aufgenommen worden.
Anhand einer Broschüre, mit welcher der Hessische Landtag für die Beteiligung an der Abstimmung wirbt, ging Heinz auf die jetzt geplanten 15 Änderungsvorschläge ein. Die Verfassungsänderung sei in den Koalitionsvereinbarungen der schwarz-grünen Regierung festgeschrieben worden, so Heinz zu ihrem Zustandekommen. Mitgewirkt haben in der Kommission auch andere demokratische Parteien und Vertreter relevanter gesellschaftlicher Gruppen wie beispielsweise den Kirchen.
Nicht alles habe man durchsetzen können räumte der CDU-Obmann ein, so die Festschreibung einer christlich-jüdisch geprägten Gesellschaft und der ausdrücklichen Festschreibung des staatlichen Gewaltmonopols. Bei anderen Punkten habe die CDU nicht mitmachen wollen, so bei der weiteren Absenkung der Wahlberechtigung auf 16 Jahre.
Einige Änderungsvorschläge seien unumstritten gewesen, so die Abschaffung der Todesstrafe, die im Grundgesetz schon seit 1949 abgeschafft ist. Die Gleichberechtigung von Mann und Frau wird in der neuen Verfassung, so die Absicht, weiter betont und deren Umsetzung ausdrücklich gefordert. Es gibt Neuerungen, die den Datenschutz betreffen, die Nachhaltigkeit und damit die Verantwortung gegenüber nachkommenden Generationen, die Förderung des Ehrenamts, ein Bekenntnis zu Europa und vieles mehr. Zu allen Änderungen findet man die Erläuterung unter www.verfassung-hessen.de

« Erklärung von Angela Merkel zum Nichtwiederantritt zur Wahl der/des Parteivorsitzenden - Artikel aus de Usinger Anzeiger vom 15.10.18 Manfred, Matthias und Jan gewinnen den Pokal! »

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