An den Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung

Herrn
Holger Bellino
Stadtverordnetenvorsteher
Bahnhofstraße 26
61267 Neu-Anspach Neu-Anspach, 28.04.2020

Sehr geehrter Herr Bellino,
für die nächste Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 02. 07. 2020 bitte ich folgenden Prüfantrag auf die Tagesordnung zu setzen:
Prüfantrag:
Der Magistrat der Stadt Neu-Anspach wird beauftragt, ein Konzept zur Optimierung der Öffnungszeiten in den städtischen Kindertagesstätten auszuarbeiten. Dabei sollen die folgenden Punkte Berücksichtigung finden:
• Abfrage der tatsächlichen Bring- und Holzeiten in den verschiedenen Kinderbetreuungseinrichtungen (Stand 2020): Vergleich mit bisherigen Erhebungen
o Die bisherige Abfrage soll um einen Punkt erweitert werden: Wäre prinzipiell ein Platz bei einer Tagesmutter oder Kinderbetreuungseinrichtungen gewünscht (unabhängig von einen Beitrags- / Preisunterschied)?
• Tatsächliche Anmeldungen im U3 und Ü3-Bereich: Vergleich der Ist- und Planzahlen 2020
• Die Erforderlichkeit der vollumfänglichen Öffnungszeiten in allen städtischen Kinderbetreuungseinrichtungen ist zu prüfen. Es ist zu untersuchen, ob unterschiedliche Öffnungszeiten in den einzelnen Kitas angeboten werden können.
o Dabei sollen X % der Einrichtungen mindestens die derzeitigen Öffnungszeiten beibehalten (07:30 Uhr – 17:00 Uhr)
o Wahlkonfession muss erhalten bleiben
o Welche Kosteneinsparung ist dadurch möglich: Personaleinsatz, Betriebskosten etc.
o langfristige Planungs- und Umsetzungsdauer, so dass kein aktuell angemeldetes Kind die Einrichtung, aufgrund von Öffnungszeitenänderungen, wechseln muss
o Auswertung der Abfrage sowie Ausarbeitung eines Konzeptes im AK Kita gemeinsam mit den Kita-Leitungen aller Träger und dem Stadtelternbeirat. Dabei müssen allen Mitgliedern des AK detaillierte Aufstellungen der Aufwendungen und Erträge zur Verfügung stehen.
o Einsparungen durch die tageweise Buchbarkeit der Module sollen von der Verwaltung berechnet oder widerlegt werden
• Ein etwaiger Ausbau des Tagesmütterangebotes ist zu prüfen
o Dabei stellt die Stadt Neu-Anspach keine Räumlichkeiten zur Verfügung
o Welche Kosteneinsparung ist dadurch möglich?
o Kann die Angebotsvielfalt damit erhalten oder verbessert werden?
o Es ist zu berücksichtigen, ob prinzipiell ein Platz bei einer Tagesmutter gewünscht wäre
• Anpassung der Öffnungszeiten auf Montag bis Donnerstag, jeweils von 07:30 Uhr bis 17:00 Uhr sowie freitags von 07:30 Uhr – 16:00 Uhr
o Darstellung der Auswirkungen – Personal, Kosten, Konzeption
o Ist eine mittelfristige Umsetzung möglich?
• Eine Modulaufweitung (bspw. Mo-Mi 17:00 Uhr, Do-Fr 15:00 Uhr) ist zu prüfen
• Kann damit die Personaleinsatzplanung optimiert werden?
• Darstellung der Auswirkungen – Personal, Kosten, Konzeption
• Übergabe aller städtischen Kinderbetreuungseinrichtungen an einen anderen freien Träger (z.B. VzF)
o Darstellung der Auswirkungen – Personal, Kostensituation, Konzeption

Begründung:
Es ist erforderlich, die Struktur der Kinderbetreuung in Neu-Anspach auf den Prüfstand zu stellen, um die kostenseitigen Defizite zu reduzieren.
Das Instrument einer Öffnungszeitenoptimierung in den einzelnen Kinderbetreuungseinrichtungen kann zu einer besseren Personaleinsatzplanung führen und sich somit kostenreduzierend auswirken.
Die gute Qualität der Kinderbetreuung in den Neu-Anspacher Kinderbetreuungseinrichtungen soll auch in Zukunft erhalten bleiben.
In der Vergangenheit wurden verschiedene Einsparungen im Bereich der täglichen Betreuung getätigt (bspw. Vorbereitungszeit, keine Freistellung der Kita-Leitung vorgenommen). Zudem wurden die Familien mit mehrfach steigenden Betreuungskosten konfrontiert.
Trotz aller Bemühungen ist es der Verwaltung nicht gelungen, die 1/3-Regelung im Bereich der Betreuungskosten beizubehalten. Aus den Aufwendungs- und Ertragslisten können keine detaillierten Informationen entnommen werden, so dass es für die Mitglieder des AK Kita sowie für die Stadtverordneten keine hinreichende Begründung für die wiederholten Kostensteigerungen gibt.
Ein weiteres individuelles Konzept zur Kinderbetreuung könnte der Ausbau des Tagesmutter-Angebotes sein. Um die städtischen Aufwendungen bei einem etwaigen Ausbau so gering, wie möglich, zu halten ist es notwendig, dass die Stadt nicht für die Räumlichkeiten oder für die Ausbildung verantwortlich ist.
Die Übergabe aller städtischen Einrichtungen an einen freien Träger ermöglicht durch die Vertragsgestaltung Einflussnahme auf die Konzeption und eine planbare Kostensituation.

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