Unser Vorschlag zum Änderungsantrag zum Stadtentwicklungskonzept 2040, zur Vorlage 36/2019

Es wird beschlossen:
1. Wir danken den beteiligten Bürgerinnen und Bürgern für ihre Arbeit in den Arbeitsgruppen des Masterplanes 2040.
Das nun vorliegende Stadtentwicklungskonzept wird uns nach der Beschlussfassung Regiebuch und Orientierungsrahmen für die nächsten Jahre für unser kommunalpolitisches Handeln sein.
2. Den Entscheidungen, die im Stadtentwicklungskonzept getroffen werden, sollen folgende Leitsätze zugrunde liegen:
- Die Entwicklung der Stadt muss sich bei Gewerbe- und Wohneinheiten am Bedarf orientieren.
- Innenentwicklung soll Vorrang vor Außenentwicklung haben.
- Über neue Baugebiete sollen Schritt für Schritt mit der Rangfolge des Vorschlags der Bürgergruppe entschieden werden. Hierbei müssen zu jedem einzelnen Wohnbaugebiet vor einer Beschlussfassung folgende Fragen beantwortet werden:
- Wie viele Wohneinheiten sollen entstehen?
- Welche Wohnangebote für Senioren werden gemacht?
- Wie hoch wird das Verkehrsaufkommen sein?
- Welche Auswirkungen hat die Entwicklung auf den ÖPNV?
- Ist die Wasserversorgung ausreichend?
- Ist die bestehende Abwasserbeseitigung noch ausreichend dimensioniert?
- Die Infrastruktur muss entweder bereits vorhanden sein bzw. parallel zur Entwicklung geschaffen werden.
- Die infrastrukturellen Folgekosten müssen jeweils vorab ermittelt werden und nachweislich finanzierbar/leistbar sein.
- Eine Relation zwischen der Entwicklung von Wohneinheiten und der Schaffung von Arbeitsplätzen muss festgelegt werden.
3. Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen, welche Entscheidungen im Zusammenhang mit dem Stadtentwicklungskonzept vordringlich zu treffen sind, um die Fortentwicklung der Stadt voran zu treiben.

Begründung:
Die Begründung erfolgt mündlich.

Diesen Antrag haben wir zur Sondersitzung des Bauabschusses am 4.5.19 eingebracht.
Da aber in dieser Sitzung die Flächenanmeldung für den Regionalplan 2021 im Vordergrund stand, brachten wir unseren Antrag ein, nach einer darauf hin folgenden Diskussion ergaben sich noch folgende Ergänzungspunkte z. T. durch die anderen Fraktionen:
- Kriterienliste entwickeln, in der alle Punkte gleichermaßen behandelt werden
- aus der Kriterienliste soll eine Prioritätenliste folgen
- Wohnungsbau soll Eigentum und Mietwohnungsbau berücksichtigen
- Begrenzung des Einwohnerzuwachses auf max. 30 Wohneinheiten.
Unser Antrag wird nun in der nächsten Bauausschusssitzung am 5.6.19 besprochen werden.

Taunus Zeitung vom 06.04.2019, Seite 27 / Lokales

Ein Regiebuch für die nächsten Jahre

Die Bürger haben ihre Arbeit am Masterplan fürs Erste abgeschlossen, die Verwaltung hat einen Entwurf vorgelegt. Der CDU ist es wichtig, die bei der Entwicklungsmaßnahme gemachten Fehler nicht zu wiederholen.

Neu-Anspach. Das Stadtentwicklungskonzept beschäftigt seit mehr als einem Jahr nicht nur Verwaltung und Politik, sondern auch die Bürger, die sich in verschiedenen Arbeitsgruppen engagiert und der Stadtverordnetenversammlung anschließend ihre Ergebnisse vorgelegt haben.

Nachdem sich die b-now kürzlich in einer Pressemitteilung zu dem Entwurf geäußert und sich für eine maßvolle Entwicklung ausgesprochen hatte, legt die CDU nun nach. Die Christdemokraten haben, so teilt der Fraktionsvorstand aus Reinhard Gemander, Corinna Bosch und Birger Strutz mit, bereits mit den Bürgern über das Stadtentwicklungskonzept gesprochen und wollen nun einen Änderungsantrag zum Beschlussvorschlag in die städtischen Gremien einbringen.

Moderate Entwicklung

"Es ist uns wichtig, dass ein Stadtentwicklungskonzept nach der Beschlussfassung Regiebuch und Orientierungsrahmen für die nächsten Jahre für unser kommunalpolitisches Handeln sein kann", schreiben die Politiker. Schließlich würden gerade mit der Aufnahme neuer Bauflächen für Gewerbe und Wohnen in den Flächennutzungsplan weitreichende Entscheidungen für die Zukunft gefällt.

Der CDU ist dabei wichtig, dass sich die moderate Entwicklung der Stadt bei Gewerbe- und Wohneinheiten am Bedarf orientiert, dass die Innenentwicklung Vorrang vor der Außenentwicklung hat, und dass über neue Baugebiete in der Rangfolge des Vorschlags der Bürgergruppe entschieden wird.

Hierbei sollen, so findet der Fraktionsvorstand, vor jedem Beschluss folgende Fragen beantwortet werden: Wie viele Wohneinheiten sollen entstehen? Wie viele Kinder werden zuziehen? Welche Wohnangebote für Senioren werden gemacht? Wie hoch wird das Verkehrsaufkommen sein? Welche Auswirkungen hat die Entwicklung auf den ÖPNV? Ist die Wasserversorgung ausreichend? Ist die bestehende Abwasserbeseitigung noch ausreichend dimensioniert?

Die richtige Relation

Außerdem müsse die Infrastruktur bereits vorhanden sein beziehungsweise parallel zur Entwicklung geschaffen werden. Folgekosten seien zu ermitteln und müssten nachweislich zu finanzieren sein. Und: "Eine Relation zwischen der Entwicklung von Wohneinheiten und der Schaffung von Arbeitsplätzen muss festgelegt werden."

Den Politikern ist daran gelegen, dass die Bürger regelmäßig über die Planungen informiert und einbezogen werden. Darüber hinaus ist es ihnen wichtig, dass mögliche Maßnahmen zu den Schlüsselprojekten konkretisiert werden. "Hier erwarten wir Vorschläge der Stadtplanerin, wie die damit verbundenen Ziele erreicht werden könnten." Zudem müsse geprüft werden, welche Entscheidungen vordringlich zu treffen seien, um die Entwicklung der Stadt voranzutreiben.

Es sei wichtig, die Fehler aus der Entwicklungsmaßnahme, als "wild drauflos geplant" und nicht genug an die Folgekosten gedacht worden sei, nicht zu wiederholen. "Die Folgen waren defizitäre Haushalte und fehlende Infrastruktur. So gab es weder eine überörtliche Verkehrsanbindung noch ausreichend Kindergartenplätze."
VON ANJA PETTER - TAUNUSZEITUNG

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